Sonderschulung

Lehrplan 21 und Sonderschulung

Im Auftrag der Kommission Volksschule der Deutschschweizer Kantone hat eine Arbeitsgruppe die Bedeutung des Lehrplans 21 für den Bereich der Sonderschulung aufgearbeitet. Der Schlussbericht der Arbeitsgruppe wurde von der Kommission Volksschule im Januar 2018 verabschiedet. Er legt dar, welche Bedeutung die im Lehrplan ausgewiesenen Grundansprüche für Schülerinnen und Schüler mit verstärkten Massnahmen haben und zeigt auf, wie der Lehrplan in den Kontext von bestehenden Instrumenten im Bereich von verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen (ICF, SAV, SSG) eingebettet werden kann.

Anwendung des Lehrplans 21 für Kinder mit komplexen Behinderungen
Die Kompetenzen des Lehrplans 21 gelten im Grundsatz für alle Kinder. Damit er auch bei Kindern mit komplexen Behinderungen als verbindlicher Rahmen zur Anwendung kommt, haben sich 19 Kantone und das Fürstentum Liechtenstein in Zusammenarbeit mit der Deutschschweizer Volksschulämterkonferenz (DVK) und unter der Federführung des Kantons Zürich am Projekt „Befähigungsbereiche zum Lehrplan 21“ beteiligt.
Unter dem Lead der Pädagogischen Hochschule Zürich und in Kooperation mit der Hochschule für Heilpädagogik Zürich wurde die Broschüre „Anwendung des Lehrplans 21 für Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen in Sonder- und Regelschulen“ entwickelt.
Es ist ein fachlich fundiertes Produkt entstanden, das erstmals in der Praxis der Sonderschulbildung der Deutschschweiz aufzeigt, wie Bildung bezogen auf einen Lehrplan erfolgen kann.